Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Lindhof & Schmitt GbR – Lanschaftsprofis

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Angebote und Lieferungen der Lindhof & Schmitt GbR Am Wald 5, 65207 Wiesbaden E-Mail: Lindhof-Schmitt@outlook.de Gesellschafter: Erik Lindhof, Yannick Schmitt (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), die mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) geschlossen werden.


(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (gemäß § 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (gemäß § 14 BGB) sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen/Stadt), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine ausdrückliche Unterscheidung getroffen.


(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Leistungsangebot und Vertragsschluss


(1) Die Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.


(2) Der Auftragnehmer erstellt auf Basis der Kundenwünsche ein unverbindliches Angebot, welches dem Auftraggeber in der Regel per E-Mail zugesendet wird.


(3) Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers innerhalb der im Angebot genannten Frist schriftlich oder per E-Mail bestätigt (Annahme) oder der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung mit Einverständnis des Kunden beginnt.


§ 3 Leistungsumfang (Zaunbau, Pflasterarbeiten, Hangsicherung, Gartenbau)


(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.


(2) Wetterbedingte Verzögerungen (z. B. starker Frost, Dauerregen, Sturm), die eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten (insbesondere bei Pflasterarbeiten, Betonarbeiten oder Hangsicherungen) unmöglich machen, verlängern die Ausführungsfrist entsprechend, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Baugrund, Wasser, Strom)


(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Zufratswegen und der Arbeitsbereich für die Ausführung der Arbeiten frei zugänglich sind.


(2) Wasser und Strom:Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Wasser und Baustrom für die Dauer der Arbeiten in erforderlicher Menge auf eigene Kosten am Grundstück zur Verfügung zu stellen. Eine Vergütung für die Nutzung erfolgt nicht.


(3) Baugrund und Hindernisse:Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert auf im Boden verdeckte Hindernisse (z. B. alte Fundamente, Felsen, Kabel, verdeckte Leitungen, Schächte) sowie auf besondere Bodenverhältnisse hinzuweisen. Tritt der Auftragnehmer während der Arbeiten auf unerwartete Hindernisse oder Erschwernisse im Baugrund, die im ursprünglichen Angebot nicht kalkuliert werden konnten, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. für Mehraufwand bei Erdaushub, Spezialwerkzeuge oder Entsorgung).


§ 5 Zahlungsbedingungen, Abschlagszahlungen und Eigentumsvorbehalt


(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.


(2) Der Rechnungsbetrag wird mit Rechnungsstellung fällig. Es gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagenab Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Zahlung kann bar, per Überweisung oder auf Rechnung erfolgen.


(3) Abschlagszahlungen:Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt für bereits erbrachte Teilleistungen oder für speziell für das Projekt bestellte und gelieferte Materialien (z. B. Zaunelemente, Pflastersteine, Baustoffe) einzufordern.


(4) Eigentumsvorbehalt:Alle gelieferten Materialien, Pflanzen, Zäune, Steine und sonstige Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers.


§ 6 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen und Stornierung


Für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzverträge (z. B. rein per E-Mail/Telefon) mit Verbrauchern geschlossen werden, gilt Folgendes:


(1) Widerrufsrecht:Dem Verbraucher steht ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.


(2) Vorzeitiger Beginn & Wertersatz:Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Auftragnehmer mit den Dienstleistungen bereits vor Ablauf der 14-jährigen Widerrufsfrist beginnen soll, so verliert der Auftraggeber sein Widerrufsrecht für die Dienstleistung, sobald diese vollständig erbracht wurde.


(3) Wird der Vertrag während der laufenden Ausführung widerrufen oder storniert, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag (Wertersatz) zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Vertrags entspricht.


(4) Kosten bei Widerruf/Stornierung:Widerruft oder storniert der Kunde den Vertrag, entstehen ihm grundsätzlich keine Kosten, es sei denn, der Auftragnehmer befindet sich bereits auf dem Weg zur Baustelle (Anfahrtskosten), hat bereits Arbeitsstunden/Aufwand vor Ort erbracht oder es wurden bereits spezifische Waren und Materialien für dieses Projekt verbindlich bestellt. Diese bereits entstandenen Aufwände und Materialkosten sind vom Auftraggeber vollumfänglich zu erstatten bzw. zu bezahlen.


§ 7 Gewährleistung und Ausschluss der Anwachsgarantie


(1) Für erbrachte Bauwerke (z. B. feste Zaunanlagen, Pflasterarbeiten, dauerhafte Hangsicherungen) gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab der Abnahme. Für sonstige Pflege- oder Gartenarbeiten gelten die gesetzlichen Fristen.


(2) Ausschluss der Anwachsgarantie:Für das Anwachsen von gelieferten und eingepflanzten Pflanzen, Gehölzen, Rollrasen oder Saaten wird keine Anwachsgarantieübernommen. Das Anwachsen hängt maßgeblich von äußeren Einflüssen wie Witterung, Bodenbeschaffenheit und der ordnungsgemäßen Pflege (insbesondere ausreichendem Gießen und Bewässern) durch den Auftraggeber ab, auf die der Auftragnehmer nach der Pflanzung keinen Einfluss hat.


§ 8 Abnahme


(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme des Werks verpflichtet.


(2) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Die Nutzung der erbrachten Leistung (z. B. Befahren der Pflasterfläche, Nutzung des Gartens) gilt ebenfalls als Abnahme.


§ 9 Haftungsbeschränkung


(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.


(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


§ 10 Schlussbestimmungen


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Wiesbaden).


(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

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